TransBIB – Boost. Industrial. Bioeconomy.

Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ des BMWE

Einleitung

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ den Transfer biobasierter Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Einige Regionen in Deutschland sind im Bereich der industriellen Bioökonomie bereits gut aufgestellt. Um dies zu visualisieren, hat das BMWK in Zusammenarbeit mit der Dialogplattform „Industrielle Bioökonomie“ Landkarten entwickelt, auf welchen sowohl Beispielregionen als auch Best-Practice-Beispiele abgebildet werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte in vier Bausteinen, die sich auf die Weiterentwicklung, Hochskalierung und Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren (A), die Planung (B) und den Bau (C) von Demonstrationsanlagen sowie den Aufbau von Innovationsclustern (D) konzentrieren.

Generell müssen die Projekte mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen, ohne dass sich die anderen Kriterien verschlechtern:

  • Fossilbasierte Produkte oder Verfahren werden ersetzt oder gänzlich neue biobasierte Lösungen geschaffen.
  • Die Ressourceneffizienz wird gesteigert.
  • Die Emission von Treibhausgasen wird im Vergleich zum Stand der Technik reduziert.

Baustein A - Entwicklung von Produkten und Verfahren
Dieser Baustein fördert die Entwicklung und Skalierung biobasierter Produkte und Verfahren, um deren Überführung in industrielle Anwendungen zu demonstrieren. Gefördert wird die Hochskalierung um mindestens einen Technologiereifegrad im Bereich TRL 4 bis 8. Die Förderung umfasst die experimentelle Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien. Voraussetzung ist, dass die zugrundeliegenden Verfahren bereits TRL 4 erreicht haben.

Baustein B - Anlagenplanung
Gefördert wird die Planung von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen in Deutschland. Dies schließt Durchführbarkeitsstudien zur technischen und baulichen Planung sowie zur Marktvorbereitung ein. Begleitend werden auch experimentelle Entwicklungen zur Erweiterung der Datenbasis unterstützt. In Ausnahmefällen ist auch die Planung von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen möglich. Voraussetzung ist, dass die zugrundeliegenden Verfahren bereits TRL 6 erreicht haben.

Baustein C – Anlagenbau (Einreichung erstmalig zum 15.10.2025)
Dieser Baustein fördert ab Oktober 2025 Investitionen in Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland. Förderfähig sind hier Investitionen in den Bau, die Modernisierung oder Erweiterung der Anlagen, in die technische Infrastruktur (Maschinen- und Prozesstechnik) sowie die Kosten für Gebäude der technischen Infrastruktur. Auch hier sind in Ausnahmefällen Investitionen in Mehrzweck-Demonstrationsanlagen möglich.

Baustein D - Innovationscluster der industriellen Bioökonomie
Dieser Baustein richtet sich an Managementeinrichtungen in Form von Einzelprojekten, um regionale Innovationscluster zu etablieren. Ziel ist die Integration neuer biobasierter Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze, um die Transformation bestehender Industrieregionen voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • KMU inklusive Start-ups.
  • Weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
  • Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

In den Bausteinen A und D sowie bei der Planung und dem Bau von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen (Baustein B und C) sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen nur als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung antragsberechtigt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

TRL Einzelprojekte möglich Verbundprojekte möglich
Baustein A ab TRL 4 Ja Ja
Baustein B ab TRL 6 Ja Ja
Baustein C ab TRL 6 Ja Ja
Baustein D ab TRL 4 Ja Nein

Besonderheiten:

  • Bei Verbundprojekten müssen die Fördermittel überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden.
  • Für Baustein C müssen bei Antragstellung belastbare Planungsunterlagen und eine Ökobilanzierung (LCA) vorliegen.
  • Ausländische Partner müssen ihre Aufwendungen selbst finanzieren.

Förderquote / Beihilfeintensität

Die Förderquote für Projektkosten variiert je nach Antragsteller und Fördermodul:

  • Hochschulen/Forschungseinrichtungen: Bis zu 90 % (in Ausnahmefällen bis zu 100 %).
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
Baustein Beihilfe (AGVO Art.) Max. Förderquote Zusätzliche Boni KMU-Bonus
A, B Experimentelle Entwicklung (25) 25 % 15 % für wirksame Zusammenarbeit 10 % (mittel) / 20 % (klein)
A, B Durchführbarkeitsstudie (25) 50 % - 10 % (mittel) / 20 % (klein)
A, B Innovationsbeihilfen für KMU (28) 50 % - -
C Investitionsbeihilfen für KMU (17) 10 % (mittel) / 20 % (klein) - -
C Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen (26a) 25 % 5 % (wenn >80% Kapazität für KMU) 10 % (mittel) / 20 % (klein)
D Beihilfen für Innovationscluster (27) 50 % - -
A-D De-minimis 60 % (Großunternehmen) / 85 % (KMU) - -

Fristen für Skizzeneinreichung

  • Bausteine A, B, D: Jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres (erstmalig 15. Januar 2025).
  • Baustein C: Jeweils zum 15. Oktober eines Kalenderjahres (erstmalig 2025).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

  1. Skizzenvorlage: In der ersten Stufe wird eine Projektskizze elektronisch über das Projektportal eingereicht.
  2. Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden die Antragsteller zur Einreichung eines förmlichen Antrags über das elektronische System “easy-Online” aufgefordert.

Eine Bewertung der Skizzen erfolgt durch das BMWK, unterstützt durch den Projektträger und bei Baustein B und C zusätzlich durch ein Beratungsgremium.

An wen kann man sich wenden?

Mit der Abwicklung des Förderprogramms ist die VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Industrielle Bioökonomie
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 2 11/62 14-527
E-Mail: Industrielle-Biooekonomie@vdi.de

Wie lange ist die Förderrichtlinie gültig?

Die Förderrichtlinie ist am 28. September 2024 in Kraft getreten und bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung bis maximal 31. Dezember 2028 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Förderrichtlinie